AGB - MBK Haus- & Gartenbau

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) MBK Haus- & Gartenbau

 

 

Stand 7/2018

 

 

§1 Allgemeines – Geltungsbereich

1.     Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung von MBK Haus- & Gartenbau und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und Dienstleistungsverträge sowie vertragliche Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.

2.     MBK Haus- & Gartenbau widerspricht ausdrücklich Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen; selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich durch uns schriftlich zugestimmt.

3.     Die von der Firma MBK Haus- & Gartenbau unterbreiteten Angebote gelten bis zur Auftragserteilung als freibleibend.

4.     Werden uns nachträglich Umstände bekannt, welche die Bonität des Auftraggebers zweifelhaft erscheinen lassen, so können wir die weitere Bearbeitung des Auftrages oder die Auslieferung von einer Vorauszahlung abhängig machen – eine angemessene Sicherheit verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt vom Vertrag sind die entstandenen Kosten vom Auftraggeber zu erstatten.

5.     Ideen, Planungen, Entwürfe, Zeichnungen und selbst erstellte Angebotstexte sind Eigentum der Firma MBK Haus- & Gartenbau und dürfen ohne deren schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden. Bei ausbleibender Auftragserteilung sind diese unverzüglich an MBK Haus- & Gartenbau zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden.



§2 Vertragsabschluss

1.     MBK Haus- & Gartenbau behält sich vor, für Angebote eine Angebotsgebühr in Höhe von 2-5% der Netto-Auftragssumme zu erheben. Dieser Betrag ist bei Erhalt des Angebots gem. beiliegender Rechnung zu entrichten. Im Falle eines Vertragsabschlusses wird die Schlussrechnung durch MBK Haus- & Gartenbau um die bereits bezahlte Angebotsgebühr rabattiert.

2.     MBK Haus- & Gartenbau hält sich an abgegebene Angebote zwei Wochen gebunden, ausgenommen sind Rohstoff-, Entsorgungs- und Materialpreise die Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.

3.     Aufträge sind vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Eingang zu bestätigen. Falls der Auftraggeber innerhalb 8 Tagen nach Eingang der Auftragsbestätigung keinen Einspruch erhebt, gilt der Auftrag als zu den Bedingungen der Auftragsbestätigung erteilt.

4.     Mit der Bestellung von Waren und/ oder Bau- und/ oder Dienstleistungen erklärt der Auftraggeber verbindlich, diese erwerben zu wollen.  MBK Haus- & Gartenbau ist berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich durch eine Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden.

5.     Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend.

 


§3 Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen

1.     Der Auftraggeber verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und/ oder Dienstleistungen binnen einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Näheres wie Skonto etc. wird individuell auf der Auftragsbestätigung geregelt.

2.     Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Zinsen in Höhe der bei unserer Hausbank geltenden Kontokorrentzinsen fällig.

3.     MBK Haus- & Gartenbau behält sich vor, Abschlagszahlungen nach Baufortschritten zu verlangen. Werden diese nicht verlangt, bleiben, bis zur Begleichung der Material- bzw. Zwischen- oder Schlussrechnung, sämtliche gelieferten Materialien im Besitz von MBK Haus- & Gartenbau; genauso bleiben sämtliche durch uns entsorgten Materialien bis zur Begleichung der Zwischen- bzw. Schlussrechnung im Besitz des Auftraggebers.

4.     Als Mehrwertsteuer wird immer der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende gesetzliche Mehrwertsteuersatz ausgewiesen und berechnet.

5.     Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch MBK Haus- & Gartenbau anerkannt wurden.

6.     Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden, sowie Arbeiten unter erschwerten, nicht voraussehbaren Bedingungen behalten wir uns vor, Zuschläge zu berechnen.

7.     Soweit nicht anders vereinbart werden angefangene, nicht vollständige Arbeitsstunden, mit dem der Tätigkeit entsprechenden halben Stundesatz berechnet. Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt auf Basis der tatsächlich gelieferten und eingebauten Mengen.

8.     Wünscht der Auftraggeber über das Leistungsverzeichnis bzw. Angebot hinausgehende Leistungen, so werden diese nach Aufwand abgerechnet und durch Rapportzettel nachgewiesen.

 


§4 Regiearbeiten (Arbeiten nach effektivem Aufwand)

1.     Arbeitsleistungen, deren Zeit-, Maschinen- und Materialaufwand sich im Voraus schwer bestimmen lassen, werden im Interesse von Auftraggeber und Auftragnehmer in Regie gegen täglich erstellten Rapport ausgeführt. Die Abgabe der Rapporte erfolgt periodisch, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Spätestens mit der Schlussrechnung werden die Unterlagen dem Bauherrn übergeben. Ohne gegenläufige Vereinbarung gelten folgende Grundsätze:

1.1.   Die Materialpreise verstehen sich ab Firmensitz oder Lieferwerk. Die Auflade- und Zufahrtskosten werden ebenfalls in Regie verrechnet.

1.2.   Die Benutzung von Handwerkszeug (ausgenommen Maschinenkosten) ist in den Stundensätzen inbegriffen.

1.3.   In den Tarifansätzen nicht eingerechnete Mehrauslagen für Arbeitertransporte, Weg- und Auswärtszulagen werden zusätzlich verrechnet. Der Weg vom Firmensitz zur Baustelle und zurück wird verrechnet.

1.4.   Gebühren für die Benutzung von öffentlichem oder privatem Grund, für Ablagerungen und Deponien, für Installationen, Signalisationen, Beleuchtungen und Wasser werden gesondert verrechnet.

1.5.   MBK Haus- & Gartenbau haftet nur für unter unserer Leitung ausgeführte Regiearbeiten. Für Schäden, die durch seine Belegschaft, aber nicht im Rahmen von unter seiner Aufsicht ausgeführten Arbeiten entstehen, tragen wir keine Haftung.

 
 

§5 Ausführungs- und Lieferpflichten

1.     Im Falle von Wetterkatastrophen, wie z.B. Dürre, Frost, Hagel oder anderen unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen wie z.B. Seuchen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen oder behördliche Eingriffe, verlängert sich die Liefer- bzw. Ausführungsfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so werden wir von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Auftraggeber Schadensersatz nicht geltend machen.

2.     Feste Ausführungs– und Liefertermine sind für MBK Haus- & Gartenbau lediglich bei schriftlicher Bestätigung bindend.

3.     Teilleistungen und -lieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.

4.     Bei der Ausführung sämtlicher Tätigkeiten hält sich MBK Haus- & Gartenbau an DIN-Vorschriften, sowie an die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Aus optischen und technischen Gründen kann die Ausführung von der Norm abweichen.


 

§6 Aufwendungsersatz bei vorzeitiger Vertragsbeendigung oder unzumutbare

     Umstände der Ausführung

1.     Für den Fall, dass der Auftraggeber vom Auftrag zurücktritt oder den geschlossenen Vertrag kündigt, wird ein Aufwendungsersatz von 20% des gesamten Auftragsvolumens fällig. Ein Rücktritt ist nur vor Beginn der Ausführung möglich. Für den Fall, dass die Ausführung durch den Auftragnehmer nicht möglich ist (Verhinderung, Verbot u. ä.) durch Umstände die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, die erbrachten Aufwendungen von MBK Haus- & Gartenbau zu erstatten.

 

§7 Maße und Muster

1.     Sämtliche Maße sind Cirka-Maße, welche innerhalb der gesetzlichen Normen nach oben oder unten zulässigerweise abweichen können.

2.     Beim Handel mit Naturprodukten können Formen und Farben von denen als Beispiel gezeigten Bildern und Mustern der Materialien (z.B. Natursteine, Pflanzen, Holz) abweichen.

 
 

§8 Garantie und Gewährleistung

1.     Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen kann nur mit der gesonderten Beauftragung einer Fertigstellungspflege über ein bzw. zwei Jahre übernommen werden. Eine im Rahmen der Fertigstellungspflege gegebene Garantie setzt die richtige Behandlung der Pflanzen durch den Auftraggeber außerhalb unserer Pflegeleistung voraus (keine zusätzliche Düngung, Wässern nach Absprache, etc.). Fälle höherer Gewalt wie Sturm, Frost, Dürre, Schädlingsbefall etc. sind von der Garantie ausgenommen, obgleich wir versuchen, solche Ereignisse zu beobachten, um diesen gegebenenfalls entgegenwirken zu können.

2.     MBK Haus- & Gartenbau übernimmt die Gewährleistung nur im Umfang der im Leistungsverzeichnis oder den dazugehörigen Plänen bzw. im Angebot und den dazugehörigen Plänen vorgenommenen Leistungsbeschreibung. Im Übrigen ist auf § 13 Nr. 3 VOB/B zu verweisen.

3.     Es gelten die Gewährleistungsfristen gem. § 13 Nr. 4 VOB/B

4.     Tritt ein Garantiefall ein, behält MBK Haus- & Gartenbau sich zunächst das Recht auf Nachbesserung vor. Sollte diese zum wiederholten Male misslingen, steht dem Auftraggeber ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Vom Vertrag zurücktreten kann der Auftraggeber nur im Falle von grob fahrlässigen und schwerwiegenden Mängeln, die unter keinen Umständen durch Nachbesserungsarbeiten zu beseitigen sind oder im Rahmen von mehreren Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt wurden.

5.     Wählt der Auftraggeber wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach mehrmaliger gescheiterter Nachbesserung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Auftraggeber nach mehrmaliger, gescheiterter Nachbesserung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Auftraggeber, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.

6.     Beanstandungen und Mängelrügen wegen fehlerhaften Materiallieferungen und/oder Schäden am gelieferten Material sind innerhalb von fünf Tagen nach Empfang der Ware unter genauer Angabe der Mängel anzubringen.

 


§9 Pflichten des Auftraggebers

1.     Die für die Ausführung der Arbeiten nötigen Unterlagen sind MBK Haus- & Gartenbau von unserem Auftraggeber unentgeltlich und rechtzeitig zur übergeben. Dazu zählen auch Unterlagen über alle Gas-, Wasser-, Abwasser-, Strom-, Telefon-, Computer- und andere Versorgungsleitungen im Bereich des Bauvorhabens. Sollte dies nicht geschehen, kann MBK Haus- & Gartenbau für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.

2.     Für vom Auftraggeber gestellte Materialien bzw. Pflanzen kann MBK Haus- & Gartenbau keine Garantie übernehmen.

3.     Werden Materialien bauseits geliefert, so hat der Auftragnehmer das Recht, die Lohnansätze für die Verarbeitung dieser Materialien um bis zu 25% zu erhöhen.

 
 

§10 Schlussbestimmungen

1.     Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der allgemeine Gerichtsstand von MBK Haus- & Gartenbau. Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand von MBK Haus- & Gartenbau.

2.     Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst am nächsten kommt.

3.     Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

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